Führerscheinklassen
Fahrschule Mustermann
Deine Möglichkeiten im Überblick
Hier findest du alle Führerscheinklassen, die wir ausbilden – mit wichtigen Infos zu Voraussetzungen, Umfang und Altersgrenzen. Egal, ob du mit dem Auto, Motorrad oder Anhänger unterwegs sein möchtest – wir bringen dich sicher ans Ziel!
Klasse B – Pkw-Führerschein
- Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- Max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer)
- Anhänger bis 750 kg (oder über 750 kg,
wenn Gesamtmasse des Zuges max. 3.500 kg)
Mindestalter:
18 Jahre (bzw. 17 Jahre im Rahmen von BF17)
Ausbildungsumfang:
Theorie: 12 Grundstoffstunden + 2 Zusatzstunden
Praxis: Fahrstunden nach Bedarf + Sonderfahrten
(Überland, Autobahn, Nacht)
Klasse BF17 – Begleitetes Fahren ab 17
Was ist das?
Fahren ab 17 mit eingetragener Begleitperson – optimal für einen sicheren Einstieg.
Voraussetzungen:
Teilnahme ab 16,5 Jahren
Begleitperson: mind. 30 Jahre alt, mind. 5 Jahre im Besitz von Klasse B, max. 1 Punkt in Flensburg
Sonst wie Klasse B.
Klasse A – Motorradführerschein (unbegrenzt)
Was darf ich fahren?
Zweiräder mit mehr als 35 kW Leistung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre (Direkteinstieg)
20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren
Ausbildungsumfang:
Theorie: 12 Grundstoffstunden + 4 Zusatzstunden
Praxis: Übungsstunden nach Bedarf, 12 Sonderfahrten
Klasse AM – Roller/Moped
Was darf ich fahren?
Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h
Vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
Mindestalter:
15 oder 16 Jahre (je nach Bundesland)
Ausbildungsumfang:
Theorie: 12 Grundstoffstunden + 2 Zusatzstunden
Praxis: Fahrstunden und Prüfung nach Bedarf
Klasse BE – Pkw mit Anhänger
Was darf ich fahren?
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger über 750 kg bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter:
18 Jahre (bzw. 17 Jahre bei BF17)
Voraussetzung:
Vorbesitz der Klasse B
Ausbildungsumfang:
Keine Theorieprüfung erforderlich
Nur praktische Fahrstunden und Prüfung